Ausbildung nach Artikel 32
Artikel 32 ist Teil der Verordnung über die Berufsbildung und richtet sich an Erwachsene, die über entsprechende Berufserfahrung, aber über keinen anerkannten Berufsabschluss (im Gesundheitswesen) verfügen.
Geschichten, Neuigkeiten, Aktuelles – alles, was das Leben schreibt, finden Sie hier zum Lesen. Bleiben Sie auf dem Laufenden.
Artikel 32 ist Teil der Verordnung über die Berufsbildung und richtet sich an Erwachsene, die über entsprechende Berufserfahrung, aber über keinen anerkannten Berufsabschluss (im Gesundheitswesen) verfügen.
Unstimmigkeiten und Missverständnisse gehören zum Arbeitsalltag dazu. Wenn jedoch zwei Personen über einen längeren Zeitraum ernsthafte Schwierigkeiten haben, miteinander zu arbeiten, bietet die BZE AG Unterstützung durch Konflikt-Coaches an.