Ausbildung nach Artikel 32
Artikel 32 ist Teil der Verordnung über die Berufsbildung und richtet sich an Erwachsene, die über entsprechende Berufserfahrung, aber über keinen anerkannten Berufsabschluss (im Gesundheitswesen) verfügen.
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Artikel 32 ist Teil der Verordnung über die Berufsbildung und richtet sich an Erwachsene, die über entsprechende Berufserfahrung, aber über keinen anerkannten Berufsabschluss (im Gesundheitswesen) verfügen.